Vitamine und MineralstoffeWorauf achten bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Wer Nahrungsergänzungsmittel kauft, vor allem online, sollte einige wichtige Punkte beachten.

weißes Pillenfläschchen mit bunten Vitaminpillen
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Vorsicht ist u.a. bei Produkten geboten, die exklusiv im Internet vertrieben werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) plädiert für sorgsamen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln und gibt Tipps für ihren sicheren Einkauf – vor allem im Internet.

Gesunde Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, brauchen in der Regel keine Nahrungsergänzungsmittel. Für Bevölkerungsgruppen mit Nährstoffdefiziten, die z.B. Vitamin D, Calcium, Folsäure oder Jod nicht in ausreichender Menge über die Nahrung aufnehmen, kann eine Nahrungsergänzung jedoch sinnvoll sein.

Wer Nahrungsergänzungsmittel kauft, sollte vor allem im Onlinehandel einige wichtige Punkte beachten.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel. Sie dürfen nur in kleinen Portionsgrößen wie Kapseln, Pastillen oder Flüssigampullen angeboten werden. Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel aber nicht dazu geeignet, Krankheiten zu therapieren. Das bedeutet ebenfalls, dass Nahrungsergänzungsmittel weder wie Arzneimittel aufgemacht, noch mit Aussagen beworben werden dürfen, die darauf abzielen, Krankheiten zu lindern, zu beseitigen oder zu verhüten.

Darauf sollte man beim Kauf achten

  • Sich vor dem Kauf über unbekannte Zutaten informieren.
  • Vorsicht bei unrealistischen Erfolgsversprechen und vagen Verzehrsempfehlungen.
  • Vor dem Kauf den fachlichen Rat eines Arztes oder Apothekers einholen: Es können Wechselwirkungen mit Arzneimitteln bestehen.
  • Vorsicht bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Das gilt auch bei „Erfahrungsberichten“ aus Diskussionsforen und Chatrooms, da sie sich häufig als getarnte Werbung entpuppen.
  • Nahrungsergänzungsmittel nur bei Onlinehändlern kaufen, die bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert sind. Man erkennt sie beispielsweise an den Gütesiegeln der Initiative D21. Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte sich im Versandhandels-Register informieren, ob diese dort registriert sind.
  • Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel gelten. Eine Einfuhr ist dann verboten. Der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen und dem Besteller droht eine Anzeige.

Das BVL hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einem Flyer zusammengefasst.

Nahrungsergänzungsmittel müssen beim BVL angezeigt werden

Der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer oder Importeur eines Nahrungsergänzungsmittels ist dafür verantwortlich, dass es sicher ist, dass es den Anforderungen des Lebensmittelrechts vollumfänglich entspricht und dass Verbraucher*innen nicht durch seine Aufmachung und Werbung getäuscht werden. Wird ein neues Produkt in Verkehr gebracht, muss dieses beim BVL angezeigt werden. Das BVL leitet solche Anzeigen unverzüglich an die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer weiter, die für die Kontrolle des jeweiligen Herstellers, Inverkehrbringers oder Importeurs zuständig sind.

Zulässige Inhaltsstoffe

Als zulässige Inhaltsstoffe sind in Nahrungsergänzungsmitteln bislang fast ausschließlich Vitamine und Mineralstoffe rechtlich speziell geregelt. Für alle weiteren Stoffe wie Pflanzen oder Pflanzenextrakte fehlen bis auf wenige Ausnahmen derartige Regelungen.

Das BVL erarbeitet daher gemeinsam mit Behördenvertretern und externen Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die sogenannten Stofflisten. Als Orientierungshilfen enthalten sie Informationen und Empfehlungen zur Einstufung und Verwendung dieser Stoffe.

Die Pflanzenliste mit ca. 900 Einträgen, die Pilzliste mit ca. 300 Einträgen sowie ein Vorwort zu diesen Listen können im Internetangebot des BVL heruntergeladen werden. Eine Algenliste mit ca. 80 Einträgen folgt in Kürze.

Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln und nützliche Hinweise für ihren sicheren Online-Einkauf stellt das BVL ebenfalls in seinem Internetangebot zur Verfügung.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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