PsychotherapieSystemische Therapie für Kinder künftig GKV-Leistung

Die Systemische Therapie steht künftig auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Holzfiguren auf und außerhalb eine Bretts, Familienaufstellung
Sonja/stock.adobe.com

Die Systemische Therapie fokussiert darauf, die Interaktionen zwischen Familienmitgliedern oder innerhalb einer Gruppe zu verändern.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Für Erwachsene ist das Verfahren Systemische Therapie bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.

Systemische Therapie

Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das insbesondere die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe in den Blick nimmt.

Die Therapie fokussiert darauf, die Interaktionen zwischen Mitgliedern zu verändern bzw. ihnen eine funktionalere Selbstorganisation der Patientin oder des Patienten entgegenzusetzen.

Sie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder in Kombination von Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Als spezifische Anwendungsform der Systemischen Therapie ist zudem das „Mehrpersonensetting“ möglich: Dabei werden relevante Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen.

„Die Ausrichtung der Systemischen Therapie eignet sich aufgrund der Einbeziehung des sozialen Umfelds insbesondere für Kinder und Jugendliche. Vor dem Hintergrund der zuletzt während der Corona-Pandemie deutlich gestiegenen Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen begrüßen wir, dass mit der Systemischen Therapie nun eine weitere passgenaue psychotherapeutische Behandlungsform zur Verfügung steht“, sagt Dr. Monika Lelgemann, Vorsitzende des G-BA-Unterausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung.

Wer darf behandeln?

Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann als ambulante Leistung von den Berufsgruppen erbracht werden, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine Weiterbildung für dieses Verfahren abgeschlossen haben.

Voraussetzung ist zudem, dass sie über die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Ausführung und Abrechnung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen.

Wann tritt der Beschluss in Kraft?

Der G-BA legt seinen Richtlinienbeschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung wird die Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Die Systemische Therapie kann bei Kindern und Jugendlichen aber erst angewendet werden, nachdem der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal 6 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses Zeit.

Hintergrund: Ambulante Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte haben bei einer psychischen Erkrankung Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden zum ambulanten Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können, legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie fest.

Bevor eine neue psychotherapeutische Behandlungsform ambulante Kassenleistung werden kann, bewertet der G-BA den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Er überprüft, ob sie – im Vergleich zu bereits zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehenden Leistungen – einen therapeutischen Nutzen hat und ob sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

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