Wenn es um die Behandlung von Patient*innen geht, spielt die Ernährung hierzulande häufig nicht die wichtige Rolle, die ihr im Zusammenspiel mit anderen Versorgungsbereichen zukommt. Noch viel zu selten profitieren Patient*innen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen von einem interprofessionellen „Ernährungsteam“. Die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET), die aus einem Zusammenschluss mehrerer Berufsverbände und wissenschaftlicher Organisationen besteht, möchte dies zukünftig ändern. Eine adäquate und auf das jeweilige Krankheitsbild abgestimmte individuelle Ernährungstherapie ist mitentscheidend für den positiven Verlauf einer Krankheit, die Liegedauer im Krankenhaus sowie die Aussicht auf Genesung. Um dies zu gewährleisten, müssen Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie noch enger Hand in Hand arbeiten.
Zugang erleichtern und Qualität verbessern
Die EMET will den Zugang zur Ernährungstherapie für Betroffene verbessern und die Qualität ernährungstherapeutischer Leistungen im Gesundheitswesen sichern.
In der Praxis bedeutet dies:
- Festlegung von verbindlichen Ausbildungsstandards
- Verpflichtende Zertifizierung der Gemeinschaftsverpflegung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Bisher konnten beide Punkte nicht etabliert werden. Die AG EMET fordert deshalb von den entscheidungsberechtigten Personen in Politik und Gesundheitswesen die Umsetzung und bündelt dafür ihre Kräfte.
Ziele der AG EMET sind:
- Öffentlichkeit, Fachkreise und Gesundheitspolitik sachgerecht informieren,
- den Stellenwert der Ernährung in der Prävention und Therapie von Erkrankungen verbessern sowie
- auf die Kompetenz der im Handlungsfeld arbeitenden Berufsgruppen aufmerksam machen.
Ernährungsmediziner*innen sowie Ernährungsfachkräfte ergänzen sich in ihrer jeweiligen Verantwortung, Kompetenz und Durchführung. Die gemeinsamen Aufgaben können nur komplementär, synergistisch und anteilig überlappend erfüllt werden.
Anerkennung von Ernährungstherapie als Heilmittel
Derzeit gibt es noch keine grundsätzliche Anerkennung der Ernährungstherapie als Heilmittel. Eine Verordnung als Kassenleistung ist nur eingeschränkt für wenige Indikationen vorgesehen. Die AG EMET sieht es kritisch, dass es keinen gesetzlich verankerten Tätigkeitsvorbehalt für qualifizierte ernährungstherapeutische Fachkräfte gibt. Neben der mangelhaften Patientenversorgung ist auch die Patientensicherheit gefährdet.
Die Weiterentwicklung der Berufsfelder Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie spielt eine entscheidende Rolle bei der dringend benötigten Transformation des Ernährungssystems.
Beteiligte der AG EMET
- BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE)
- Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e. V. (BDEM)
- Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin e. V. (DAEM)
- Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM)
- Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD)
Quelle: Pressemitteilung/AG EMET