PatientenverfügungAdvance Care Planning - Vorausplanung für den Notfall

Wie findet der letzte Wille eines Patienten in einer Krisensituation Gehör? Das ACP will mit einer Patientenverfügung 2.0 dem Willen der Patient*innen besser gerecht werden.

Eine Rettungskraft hält die Hände einer älteren Person am Bett.
Thieme

Patient*innen sollten auch in Krisensituationen nach ihrem Willen behandelt werden.

Wiederbelebung bis der Arzt kommt – insbesondere in Krisensituationen wird im klinisch-praktischen Alltag schnell gehandelt, ohne jedoch den Willen des Patienten oder der Patientin einzubeziehen.

Wie kann erreicht werden, dass die Wünsche der Patient*innen berücksichtigt werden, auch wenn sie aufgrund einer gesundheitlichen Krisensituation nicht mehr selbst entscheiden können? Damit beschäftigt sich das Advance Care Planning, kurz ACP, rund um Prof. Jürgen in der Schmitten.

Bedeutung von Advance Care Planning

In der Schmitten, Vorsitzender der Fachgesellschaft, ist Hausarzt und betreut seit vielen Jahren Senior*innen in stationären Pflegeeinrichtungen. „Wenn ich sehe, dass eine schwer an Demenz erkrankte Patientin eine Stunde lang reanimiert wird oder ein über 90-jähriger pflegebedürftiger Patient mit einer Lungenentzündung intubiert und beatmet auf die Intensivstation kommt, bis er dort nach Wochen verstirbt, dann hinterlässt das bei mir kein gutes Gefühl. Oft höre ich von den Angehörigen später:

Das hätte meine Mutter bzw. mein Vater nicht gewollt!

Advance Care Planning bedeutet so viel wie Patientenverfügung 2.0 und soll dazu beitragen, dass solche Szenarien zur Ausnahme werden.“

Was ist Advance Care Planning?

ACP ist ein Konzept der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, in dem Patient*innen durch spezifisch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal befähigt werden, ihre individuellen Präferenzen hinsichtlich künftiger Behandlungen zu entwickeln sowie auf geeigneten Formularen (also Vorausverfügungen eines neuen Typs) klar, wirksam und valide zu dokumentieren. Dies ist eine grundlegend andere Herangehensweise an Patientenverfügungen als dies bisher der Fall war. Durch einen qualifizierten Gesprächsprozess wird sichergestellt, dass die Betroffenen umfassend informiert und aufgeklärt sind. Ihre Wünsche sollen für Behandlungsteams auch für den Fall handlungsleitend werden, wenn die betroffenen Patient*innen aufgrund einer gesundheitlichen Krisensituation nicht mehr selbst entscheiden können.

Verankerung des Advance Care Planning

Hinzu kommt ein aufwendiger Implementierungsbedarf auf institutioneller und regionaler Ebene. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem 12/2015 im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes verabschiedeten § 132g SGB V Advance Care Planning für die Bewohner*innen von Einrichtungen der stationären Seniorenpflege und der Eingliederungshilfe zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gemacht – das neue Angebot etabliert sich nur langsam. Die Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Gesetzes werfen viele neue Fragen auf.

Termin: 2. Deutsche Advance Care Planning Kongress

Der 2. Deutsche Advance Care Planning Kongress findet vom 8.-10. November 2023 in Köln statt.

Es erwarten die Teilnehmenden über 40 Vorträge, Impulse, Workshops und Austauschforen unter dem Motto "ACP: Kultureller Wandel in Institution und Region" zu unterschiedlichen ACP-relevanten Themen.

Zur Anmeldung

Als Auftakt findet am 08.11. von 18:00-20:00 Uhr ein öffentliches Bürgerforum in der Residenz am Dom statt zum Thema „Mein Wille zählt?! Medizinische Behandlungsentscheidungen von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Wunsch oder Realität?“ Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung zum Bürgerforum ist nicht erforderlich.

Quelle: ACP Deutschland e.V.