CannabisPsychiatrie-Fachgesellschaft kritisiert Cannabis-Entscheidung

Zu niedrige Altersgrenze, zu hohe Abgabemengen, unzureichende Prävention und Forschung: Die Fachgesellschaft kritisiert die Cannabis-Teil-Legalisierung weiterhin und plädiert für eine Überarbeitung.

Nahaufnahme einer Cannabis-Pflanze
Rachel Weill/stock.adobe.com

Ab dem 1. April 2024 tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Im öffentlichen Raum sind dann der Besitz von 25 g, in privaten Räumen bis 50 g erlaubt.

Der Bundestag hat trotz nachdrücklicher Warnungen der Ärzteschaft die Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) kritisiert das Gesetz weiterhin. Ihre zentralen Punkte:

  • die zu niedrige Altersgrenze,
  • die zu hohen Mengen und
  • die unzureichenden Mittel für Prävention und Forschung.

Die Fachgesellschaft plädiert dafür, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss überarbeitet wird.

Zu niedrige Altersgrenze und problematischer Konsum

Die Altersgrenze sei zu niedrig. Im Alter von 18 Jahren ist die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen. Cannabis-Konsum bei Jugendlichen, v.a. regelmäßiger, könne deshalb großen Schaden anrichten, so die Psychiaterin Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank von der DGPPN. Zudem reichen die vorgesehenen Mittel und Maßnahmen für Prävention, Behandlung und Jugendschutz bei weitem nicht aus.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die erlaubten Abgabemengen: „50 Gramm Cannabis monatlich pro Person haben mit einem Freizeitkonsum nichts mehr zu tun" sagt Gouzoulis-Mayfrank. Man bewege sich mit dieser Menge klar im Bereich eines problematischen Konsums. Das könne mit Abhängigkeit und weiteren psychischen Störungen einhergehen.

Zu wenig Mittel für Prävention und Begleitforschung

Dritter Kritikpunkt der Fachgesellschaft sind die zu geringen Ressourcen für die Begleitforschung der Teil-Legalisierung von Cannabis: "Wir wissen aus anderen Ländern, dass Entwicklungen mitunter erst nach einigen Jahren sichtbar werden. Im jetzt verabschiedeten Gesetz sind Gelder für die Forschung allerdings nur für 4 Jahre vorgesehen“, sagt Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank.

Die Studien hätten bereits vor der Legalisierung sarten müssen. Um die Auswirkungen des Konsums auf die psychische Situation zu untersuchen müsse man die Ausgangssituation kennen.

In Summe befürchtet die Fachgesellschaft gravierende Konsequenzen – für Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen ebenso wie für die psychische Gesundheit der Bevölkerung insgesamt. Die Fachgesellschaft plädiert eindringlich dafür, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss des Parlaments überarbeitet wird. 

Quelle: DGPPN