Koronare HerzkrankheitNeue nicht-invasive Diagnostik für GKV-Patient*innen

Bei Verdacht auf koronare Herzkrankheit kann voraussichtlich ab Herbst 2024 bei gesetztlich Versicherten die Computertomographie-Koronarangiographie eingesetzt werden, hat der G-BA beschlossen.

illustration eines menschlichen Herzens
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen um ein diagnostisches Verfahren bei Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit (KHK) erweitert: Voraussichtlich ab Herbst 2024 kann die Abklärung auch ambulant mit Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) erfolgen.

Die CCTA ermöglicht die Darstellung der Herzkranzarterien, um Verengungen oder Verschlüsse zu identifizieren - ohne dass ein operativer Eingriff erforderlich ist.

Mit dieser Entscheidung soll die Anzahl diagnostischer Herzkatheteruntersuchungen zurückgehen, erklärt G-BA-Mitglied Dr. Monika Lelgemann. Diese würden bei vergleichbarer Krankheitslast in Deutschland fast doppelt so häufig wie in anderen europäischen Ländern durchgeführt. Gerade in Notfallsituationen hätten diese aber weiter ihre medizinische Berechtigung.

Um die Qualität zu sichern, dürfen nur niedergelassene Ärzte und Ärztinnen mit ausreichender Erfahrung die CCTA einsetzen. Mindestfallzahlen werden vom G-BA vorgegeben. Lelgemann unterstreicht die Notwendigkeit der Evaluation, um sicherzustellen, dass die CCTA die Häufigkeit der Herzkatheteruntersuchungen nicht unverhältnismäßig erhöht.

Leistung ab Herbst möglich

Die ambulante Anwendung der CCTA wird voraussichtlich ab Herbst 2024 möglich sein. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit muss der Bewertungsausschuss der Ärzt*innen und Krankenkassen innerhalb von 6 Monaten entscheiden, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss.

Die Entscheidung des G-BA markiert einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Herzdiagnostik und der Optimierung der Versorgung bei koronarer Herzkrankheit.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss